Sicher durch Beratung im Lohnsteuerhilfeverein
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 unsere Dienstleistungen als Lohnsteuerhilfeverein Das deutsche Steuersystem
Die Einkommensteuerveranlagung
Die Beratung durch einen Lohnsteuerhilfeverein
Unsere Dienstleistungen
   
Steuersystem Das deutsche Steuersystem
Das deutsche Steuersystemtem umfasst inzwischen fast 40 verschiedene Steuerarten. Es reicht von der Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Mineralölsteuer bis hin zur Hundesteuer und Zweitwohnungssteuer. ern. Nicht nur die Höhe des Einkommens, sondern auch die persönlichen Lebensumstände werden berücksichtigt. Hat jemand mehr Steuern bezahlt, als er nach Einkommen, Familienstand oder seinen steuerlich zu berücksichtigenden Belastungen zahlen müsste, werden ihm diese Steuern über die so genannte Einkommensteuerveranlagung erstattet.
   
Die Einkommensteuerveranlagung Die Einkommensteuerveranlagung
Arbeitnehmer können die Veranlagung zur Einkommensteuer beantragen. In bestimmten Fällen sind sie jedoch auch zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Zur Zeit geben in Deutschland ca. 42 Millionen Personen zwischen 18 und 65 Jahren eine Einkommensteuererklärung ab. Dies entspricht einem Anteil von 51% an der Gesamtbevölkerung der Bundesrepublik. Darin sind mit etwa 30% diejenigen Steuerpflichtigen enthalten, die die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nehmen. Von den verbleibenden 70% der Steuerpflichtigen sind bereits 8% in Vereinen organisiert, während der Rest von 26 Millionen Steuerpflichtigen seine Einkommensteuererklärung überwiegend selbst oder aber mit Hilfe anderer erstellt. Rechts- und Steuerberatung werden in der Bundesrepublik Deutschland von den Angehörigen zulassungspflichtiger Berufsgruppen dominiert:

   - Rechtsanwälte und Notare
   - Steuerberater und Steuerbevollmächtigte
   - Wirtschaftsprüfer

Diese organisieren sich als eigenständige Freiberufler oder in Sozietäten und anderen Gesellschaftsformen. Daneben existieren seit ihrer Zulassung im Jahr 1964 derzeit etwa 900 Lohnsteuerhilfevereine mit insgesamt ca. 3 Millionen Mitgliedern und 17.100 Beratungsstellen.
   
Die Beratung im Lohnsteuerhilfeverein
  Zweck eines jedes Lohnsteuerhilfevereins ist die umfassende Beratung von Arbeitnehmern in deren Steuerangelegenheiten. Die Vereine verstehen sich als Organisationen der Mitglieder zur Selbsthilfe. Die Tätigkeit der Lohnsteuerhilfevereine wird durch das Steuerberatungsgesetz geregelt und die Einhaltung der grundlegenden rechtlichen Vorschriften wird durch die zuständigen Oberfinanzdirektionen überwacht. Lohnsteuerhilfevereine haben nach dem Steuerberatungsgesetz eine beschränkte Befugnis zur Hilfeleistung in Steuersachen, die sich am Leitbild des typischen Arbeitnehmers orientiert. Eine Übersicht des Beratungsumfangs finden Sie hier.
   
Unsere Dienstleistungen
  Wir beraten unsere Mitglieder bei der Steuergestaltung, fertigen die Einkommensteuererklärung und sonstige Anträge, prüfen die Steuerbescheide der Finanzverwaltung, legen erforderlichenfalls Rechtsbehelfe ein und führen im Ernstfall auch den Rechtsstreit vor den Finanzgerichten. Im Ergebnis helfen wir Ihnen, ungerechtfertigte Steuerlasten zu vermeiden und Geld zu sparen.

Wir handeln nach dem Grundsatz "Sicher durch Beratung", denn wir sorgen dafür, dass die Mitglieder unseres Vereins mit ihrem Berater einen Pfad durch das Steuerdickicht finden. Lohnsteuerberater dürfen - so schreibt es das Steuerberatungsgesetz http://bundesrecht.juris.de/stberg/index.aspx vor - nur Mitglieder des jeweiligen Vereins beraten. Voraussetzung der Beratung durch einen Lohnsteuerhilfeverein ist daher, daß der Beratungssuchende Mitglied im eingetragenen Verein wird. Die Mitgliedschaft wird in der Regel auf unbestimmte Zeit vereinbart, kann aber zumeist mit einer Frist von drei Monaten zum Jahreswechsel gekündigt werden.

Geld ist Vertrauenssache. Nicht jedem mag man sich mit seinen steuerlichen Fragen anvertrauen. Lohnsteuerberater sind Fachleute im Steuerrecht und behandeln Ihre finanziellen Angelegenheiten mit der erforderlichen Diskretion. Die strengen Zugangsvoraussetzungen zu diesem Beruf und die fortwährende Aufsicht der Behörden garantieren, dass Lohnsteuerhilfe ausschließlich von Personen ausgeübt wird, die in fachlicher und persönlicher Hinsicht hierfür geeignet sind.

Die Beratung im Lohnsteuerhilfeverein ist kostenlos - jedoch ist von jedem Mitglied ein Jahresbeitrag zu zahlen, der sich nach der Beitragsordnung und Satzung des Vereins richtet. Mit diesem Beitrag ist die Beratungsleistung abgegolten. Weitere Gebühren oder Kosten entstehen nicht. Viele Vereine orientieren sich bei der Bemessung des Beitrags am Einkommen der Mitglieder. Auch in der Lohnsteuerberatungs-Union e.V. richtet sich der Beitrag nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen. So zahlen unsere Mitglieder zwar grundsätzlich einen Einheitsbetrag, dieser kann jedoch nach den persönlichen Verhältnissen ermäßigt werden. Eine Übersicht des Beratungsumfangs finden Sie hier.