|
|
|
Das deutsche Steuersystem
Die Einkommensteuerveranlagung
Die Beratung durch einen Lohnsteuerhilfeverein
Unsere Dienstleistungen
|
|
|
|
Das deutsche Steuersystem
|
|
Das deutsche Steuersystemtem umfasst inzwischen fast 40 verschiedene Steuerarten.
Es reicht von der Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Mineralölsteuer
bis hin zur Hundesteuer und Zweitwohnungssteuer. ern. Nicht nur die Höhe des Einkommens,
sondern auch die persönlichen Lebensumstände werden berücksichtigt. Hat jemand mehr
Steuern bezahlt, als er nach Einkommen, Familienstand oder seinen steuerlich zu
berücksichtigenden Belastungen zahlen müsste, werden ihm diese Steuern über die
so genannte Einkommensteuerveranlagung erstattet.
|
|
|
|
Die Einkommensteuerveranlagung
|
|
Arbeitnehmer können die Veranlagung zur Einkommensteuer beantragen. In bestimmten
Fällen sind sie jedoch auch zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Zur Zeit
geben in Deutschland ca. 42 Millionen Personen zwischen 18 und 65 Jahren eine Einkommensteuererklärung
ab. Dies entspricht einem Anteil von 51% an der Gesamtbevölkerung der Bundesrepublik.
Darin sind mit etwa 30% diejenigen Steuerpflichtigen enthalten, die die Hilfe eines
Steuerberaters in Anspruch nehmen. Von den verbleibenden 70% der Steuerpflichtigen
sind bereits 8% in Vereinen organisiert, während der Rest von 26 Millionen Steuerpflichtigen
seine Einkommensteuererklärung überwiegend selbst oder aber mit Hilfe anderer erstellt.
Rechts- und Steuerberatung werden in der Bundesrepublik Deutschland von den Angehörigen
zulassungspflichtiger Berufsgruppen dominiert:
- Rechtsanwälte und Notare
- Steuerberater und Steuerbevollmächtigte
- Wirtschaftsprüfer
Diese organisieren sich als eigenständige Freiberufler oder in Sozietäten und anderen
Gesellschaftsformen. Daneben existieren seit ihrer Zulassung im Jahr 1964 derzeit
etwa 900 Lohnsteuerhilfevereine mit insgesamt ca. 3 Millionen Mitgliedern und 17.100
Beratungsstellen.
|
|
|
|
Die Beratung im Lohnsteuerhilfeverein
|
|
Zweck eines jedes Lohnsteuerhilfevereins ist die umfassende Beratung von Arbeitnehmern
in deren Steuerangelegenheiten. Die Vereine verstehen sich als Organisationen der
Mitglieder zur Selbsthilfe. Die Tätigkeit der Lohnsteuerhilfevereine wird durch
das Steuerberatungsgesetz geregelt und die Einhaltung der grundlegenden rechtlichen
Vorschriften wird durch die zuständigen Oberfinanzdirektionen überwacht. Lohnsteuerhilfevereine
haben nach dem Steuerberatungsgesetz eine beschränkte Befugnis zur Hilfeleistung
in Steuersachen, die sich am Leitbild des typischen Arbeitnehmers orientiert. Eine
Übersicht des Beratungsumfangs finden
Sie hier.
|
|
|
|
Unsere Dienstleistungen
|
|
Wir beraten unsere Mitglieder bei der Steuergestaltung, fertigen die Einkommensteuererklärung
und sonstige Anträge, prüfen die Steuerbescheide der Finanzverwaltung, legen erforderlichenfalls
Rechtsbehelfe ein und führen im Ernstfall auch den Rechtsstreit vor den Finanzgerichten.
Im Ergebnis helfen wir Ihnen, ungerechtfertigte Steuerlasten zu vermeiden und Geld
zu sparen.
Wir handeln nach dem Grundsatz "Sicher durch Beratung", denn wir sorgen dafür,
dass die Mitglieder unseres Vereins mit ihrem Berater einen Pfad durch das Steuerdickicht
finden. Lohnsteuerberater dürfen - so schreibt es das Steuerberatungsgesetz
vor - nur Mitglieder des jeweiligen Vereins beraten. Voraussetzung der Beratung
durch einen Lohnsteuerhilfeverein ist daher, daß der Beratungssuchende Mitglied
im eingetragenen Verein wird. Die Mitgliedschaft wird in der Regel auf unbestimmte
Zeit vereinbart, kann aber zumeist mit einer Frist von drei Monaten zum Jahreswechsel
gekündigt werden.
Geld ist Vertrauenssache. Nicht jedem mag man sich mit seinen steuerlichen Fragen
anvertrauen. Lohnsteuerberater sind Fachleute im Steuerrecht und behandeln
Ihre finanziellen Angelegenheiten mit der erforderlichen Diskretion. Die strengen
Zugangsvoraussetzungen zu diesem Beruf und die fortwährende Aufsicht der Behörden
garantieren, dass Lohnsteuerhilfe ausschließlich von Personen ausgeübt wird, die
in fachlicher und persönlicher Hinsicht hierfür geeignet sind.
Die Beratung im Lohnsteuerhilfeverein ist kostenlos - jedoch ist von jedem
Mitglied ein Jahresbeitrag zu zahlen, der sich nach der Beitragsordnung und
Satzung des Vereins richtet. Mit diesem Beitrag ist die Beratungsleistung abgegolten.
Weitere Gebühren oder Kosten entstehen nicht. Viele Vereine orientieren sich bei
der Bemessung des Beitrags am Einkommen der Mitglieder. Auch in der Lohnsteuerberatungs-Union
e.V. richtet sich der Beitrag nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen. So
zahlen unsere Mitglieder zwar grundsätzlich einen Einheitsbetrag, dieser kann jedoch
nach den persönlichen Verhältnissen ermäßigt werden. Eine Übersicht des Beratungsumfangs finden Sie hier.
|